Datensammeln für den Weltfrieden

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 10. Juni 2010

 

Bundesministerium segnet Rechtsgrundlage für sogenannte "Hooligan"-Datei ab

Wenige Tage vor Beginn der Fußball-WM wurde im Eilverfahren eine Verordnung beschlossen, die einer Vielzahl von fragwürdigen Datensammlungen des Bundeskriminalamts eine rechtliche Grundlage gibt. Das Bundesministerium des Inneren unterstützt somit auch die Speicherung von Daten über Personen, deren Verhalten von keinem Gericht als strafbar bestätigt wurde. Die Piratenpartei sieht diese Entwicklungen sehr kritisch, da dank dieser Verordnung zum Einen verschiedenste Datensammlungen ohne konkreten Zweck angelegt werden können. Zum Anderen wird hiermit die Unschuldsvermutung durch die Exekutive komplett ignoriert.

 
 
Die Verordnung, welche am gestrigen Mittwoch in Kraft trat, definiert die Art der Daten, die das BKA speichern darf. In dem 51 Seiten langen PDF des Bundesministeriums sind kaum Grenzen der Speicherung erkennbar. Je nach Datei können die erfassten Daten von DNA-Proben über Kommunikationsmittel bis hin zu sozialen Kontakten einer Person reichen. Teilweise sollen sogar geschriebene Texte gespeichert werden, da diese polizeilich erforderlich seien. So ist z.B. auch ein Feld für das Sterbedatum der Person vorgesehen. Eine Zusammenfassung der Verordnung hat Strafrechtler Udo Vetter in seinem Blog veröffentlicht. 
Als Grundlage eines Eintrages sind auch kleine Vergehen und politische Delikte – explizit erwähnt werden beispielsweise solche bei Atomtransporten und Fußballspielen – möglich. Besonders perfide ist, dass eine Person gar keine Straftat begangen haben muss, um gelistet zu werden.
»Dass derart weitreichende Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung in so kurzer Zeit abgenickt werden, ist ein unglaublicher Vorgang.« äußerte Christa Richter, Mitglied des Vorstandes der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern. »In Zukunft müssen solche Gesetze einer Prüfung durch die Europäische Grundrechteagentur oder einer ähnlichen Institution unterliegen, damit Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte ausgeschlossen bleiben. Bis diese Überprüfung möglich ist, fordern wir einen Aufschub weiterer Grundrechtseingriffe unter dem Vorwand einer verbesserten inneren Sicherheit.«
 
Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, sieht sich mit dem Beschluss der Verordnung dagegen bestätigt: »Ich begrüße dieses Urteil, weil damit klargestellt ist, dass Datenschutz nicht vor Täterschutz geht.« (Pressemitteilung des Innenministeriums MV). Dass in den Dateien auch Menschen erfasst werden können und erfasst wurden, die von keinem Gericht verurteilt worden sind, führt die Aussage des Ministers jedoch ad absurdum. "Täter" werden nicht durch einen Eintrag in einer Datei definiert, sondern in Folge einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht. »Diese Aussage Caffiers stellt für die Bürger Deutschlands eine unzumutbare Beleidigung dar und ist in diesem Bezug keinesfalls gerechtfertigt.«, erklärte weiterhin Christa Richter. »Das Abnicken solcher und ähnlicher Verordnungen zeigt, dass die Existenz der Piratenpartei nicht nur gerechtfertigt ist, sondern dringend benötigt wird.«
 
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Pressestelle der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern
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(Bild von Bernd Settnik, veröffentlicht unter CC-BY-SA)

 

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