ELENA gehts an den Kragen

ELENASeit dem 1. Januar diesen Jahres ist das Gesetz über das Verfahren des ELektronischen EntgeldNAchweis in Kraft. Dieses Gesetz hat offiziell zum Zweck, die verschiedenen Nachweisverfahren zusammenzufassen und zu vereinfachen. Hierfür werden von jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer eine Vielzahl von Daten erhoben. So werden Neben Art und Höhe des Einkommens, der Rentenversicherungsnummer auch Urlaubstage, Fehlzeiten und -gründe, Entlassungsgründe und vieles mehr an eine zentrale Speicherstelle (§§ 96 I, 97 I SGB IV) übermittelt und dort für den Fall gespeichert, dass der Arbeitnehmer eine staatliche Leistung in Anspruch nehmen möchte.  Kritiker des Gesetzes, so auch die Piratenpartei, bemängeln diese mehrjährige anlasslose Speicherung sensibler Daten auf Vorrat.

Ab 2012 ist es dann den zum Abruf berechtigten Stellen möglich, auf diese gesammelten Daten zuzugreifen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat es bereits im Rahmen der Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung gezeigt, wie Gesetze die Freiheit der Bürger über Gebühr beschränken können und wie man etwas dagegen tun kann. Auch für ELENA ist dies nun möglich. Der FoeBuD e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem AK Vorrat eine Verfassungsbeschwerde initiiert und braucht hierfür jede Unterstützung, die er bekommen kann. Die einfachste Form ist das mitzeichnen der Verfassungsbeschwerde. Dies kann jeder von ELENA betroffene Bürger tun. Aufgrund der Tragweite des Gesetzes ist dies jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland.

Innerhalb eines Tages haben bereits rund 6000 Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Selbständige, Richter, Berufssoldaten und Beamte die Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet, die es den Anwälten Meinhard Starostik und Dominik Boecker die Vertretung ihrer Interessen vor dem Bundesverfassungsgericht erst ermöglichen. Meinhard Starostik war schon der Vertreter der rund 35.000 Beschwerdeführer im Fall der Vorratsdatenspeicherung, die das Bundesverfassungsgericht vor zwei Wochen für Nichtig erklärte.

Deshalb: mitzeichnen!

Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde sind lediglich folgende Schritte auszuführen:

  1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen
  2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken
  3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen
  4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  5. Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Update: Es werden alle Einsendungen, die bis Montag den 29. März eingehen berücksichtigt. Möglich macht das die unerwartet hohe Anzahl von freiwilligen Helfern. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für die Teilnehmer kostenfrei. Spenden um die relativ hohen Prozeßkosten abzudecken, werden beim FoeBuD aber gerne entgegengenommen.

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