Einladung zur Landesmitgliederversammlung 2025

,

Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern

Hallo,

hiermit lädt Dich der Vorstand der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern fristgerecht zur Landesmitgliederversammlung

am Sonntag, dem 06. April in die PIRATENINSEL, Severinstraße 28 in Schwerin ein.

Die Akkreditierung beginnt um 12.00 Uhr

Die LMV beginnt um 12:30 Uhr.

Folgende vorläufige Tagesordnung schlagen wir vor:

  • Begrüßung durch ein Vorstandsmitglied
  • Zulassung von Medien/Streaming
  • Wahl der Versammlungsämter
    • Versammlungsleiter/in
    • Protokollant/in
    • Wahlleiter/in
  • Beschluss der Tagesordnung
  • Beschluss einer Wahl- und Geschäftsordnung
  • Bericht des Vorstands
  • Entlastungen des Vorstands
  • Evtl. Satzungsänderungsanträge (SÄA)
  • Wahl eines neuen Vorstands
    • Wahl Vorsitzende/r
    • Wahl stellv. Vorsitzende/r
    • Wahl Schatzmeister/in
    • Wahl von Beisitzer/in
    • Wahl von zwei Kassenprüfer/innen
  • Sonstige Anträge (SA)
  • Schluss der Versammlung und dann gegen 16 Uhr

Anträge sind mindestens 8 Tage vor der LMV beim Vorstand einzureichen. Die Veröffentlichung etwaiger Anträge erfolgt eine Woche vor der LMV auf der Wiki-Seite des Landesverbandes.
Bei Fragen aller Art wende dich bitte an vorstand@piraten-mv.de.

Säa:
Da nach den Erfahrungen der Mitgliederversammlungen letzten Jahre (immer nur der alte Vorstand anwesend), das Risiko eines Nichtzustandekommens eines Handlungsfähigen Vorstandes und des wahrscheinlich ebenfalls Ausfalls des Kreisvorstands müssen wir den entsprechenden Passus in unserer Satzung ändern.
Alt:
Die Zuständigkeit fällt and den Kreisvorstand.
Neu:
Die Zuständigkeit geht an den Bund.

Wortlaut:Alt
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Verbleiben weniger als drei Vorstandsmitglieder im Vorstand, ist dieser handlungsunfähig. In einem solchen Fall wird von dem dienstältesten Vorstand der direkt untergeordneten Gliederungsebene zur Geschäftsführung eine kommissarische Vertretung bestimmt. Die kommissarische Vertretung endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes auf einer unverzüglich einberufenen außerordentlichen Landesmitgliederversammlung.

Neu
10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Verbleiben weniger als drei Vorstandsmitglieder im Vorstand, ist dieser handlungsunfähig. In einem solchen Fall wird von dem Vorstand der direkt übergeordneten Gliederungsebene zur Geschäftsführung eine kommissarische Vertretung bestimmt. Die kommissarische Vertretung endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes auf einer unverzüglich einzuberufenden außerordentlichen Landesmitgliederversammlung.

Alt
(11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Vorstand der direkt untergeordneten Gliederungsebene kommissarisch die Geschäfte bis eine von ihm unverzüglich einberufenen außerordentlichen Landesmitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat.

Neu
(11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Vorstand der direkt übergeordneten Gliederungsebene kommissarisch die Geschäfte bis eine von ihm unverzüglich einberufene außerordentliche Landesmitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat.

Diese Änderung muss auf der nächsten Mitgliederversammlung noch vor der Wahl des neuen Vorstands beschlossen werden. Da wir sonnst Gefahr laufen keinen funktionierenden Landes und Kreisverband mehr zu haben.

Kommentare und/oder Vorschläge bitte per Mail (vorstand@piraten-mv.de) oder Telegram (Piratenpartei MV) an den Vorstand.

Wir freuen uns, dich zu sehen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert