Geschäftsordnung (Westmecklenburg)

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbandes Region Westmecklenburg der Piratenpartei Deutschland

Inhaltsübersicht
1 Der Vorstand
2 Vorstandssitzungen
2.1 Einladung zu Vorstandssitzungen
2.2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
2.3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
2.4 Leitung der Vorstandssitzungen
2.5 Abstimmungen
2.6 Protokoll
3 Verwaltung der Mitgliederdaten
4 Finanzverwaltung
5 Aufgabenfelder der Vorstandsmitglieder
6 Tätigkeitsbericht
7 Schlussbestimmungen

  1. Der Vorstand
    besteht aus drei Mitgliedern Vorsitzender
    Stellvertretender Vorsitzender
    Schatzmeister
  2. Vorstandssitzungen
    2.1 Einladung zu Vorstandssitzungen
    Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Die Einberufung erfolgt mit einer Frist von drei Tagen per E-Mail sowie auf der für den Kreisverband zuständigen Mailingliste. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

2.2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames) und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per E-Mail an vorstand@piraten-westmecklenburg.de zu richten. Antragsberechtigt sind Piraten aus dem Kreisverband Region Westmecklenburg sowie Vorstände übergeordneter Gliederungen des Kreisverbandes innerhalb der Piratenpartei Deutschland.

2.3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Die Sitzung des Kreisvorstandes ist grundsätzlich öffentlich. Gäste haben nur auf Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied Rederecht. Ein Teil der Sitzung kann durch Vorstandsbeschluss nichtöffentlich abgehalten werden. Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.

2.4 Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.

2.5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Beschlüsse im Umlaufverfahren sind zulässig, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird oder schutzwürdige Daten wie Personendaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden. Abstimmungen im Umlaufverfahren sind abgeschlossen, wenn eine Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufbeschlüsse werden spätestens mit der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

2.6 Protokoll
Über Vorstandssitzungen wird ein Sitzungsprotokoll mit Anträgen, Beschlüssen und dazugehörigen Abstimmungsergebnissen erstellt. Zu Beginn der Sitzung wird unter den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Die Veröffentlichung des Protokolls ist spätestens bis zur nächsten Vorstandssitzung durchzuführen. Zudem wird ein Ausdruck des Protokolls im Vorstandsordner archiviert. Beschlüsse des Kreisvorstandes sind von mindestes zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

  1. Verwaltung der Mitgliederdaten
    Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden. Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbandes haben alle Mitglieder des Kreisvorstands. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
  2. Finanzverwaltung
    Die Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland gilt entsprechend. Als weiterführende Regelung kann der Schatzmeister Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich 25 Euro selbstständig vornehmen.
  3. Aufgabenfelder der Vorstandsmitglieder
    Dem Vorsitzenden obliegt die Aufgabe der Vertretung des Kreisverbandes nach außen. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind hier angesiedelt, aber auch der Kontakt zu anderen Gliederungen der Piratenpartei Deutschland. Ebenfalls zum Aufgabenfeld gehört die Koordination der Vorstandssitzungen sowie die Einberufung von Mitgliederversammlungen.
    Der stellvertretende Vorsitzende kooperiert mit dem Vorsitzenden. Die Zuständigkeit erstreckt sich zudem auf die Mitgliederverwaltung sowie technisch-organisatorische Aspekte wie die Veröffentlichung von Dokumenten und Terminen, Koordination der IT zur Verwaltung, Organisation der Materialbeschaffung.
    Der Schatzmeister ist verantwortlich für das Finanzwesen mit Buch- und Kontoführung sowie der zugehörigen Dokumentation. Zum Aufgabenbereich gehört ebenfalls das Spendenwesen und die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes des Finanzwesens.
  4. Tätigkeitsbericht
    Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen der Kreismitgliederversammlung vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht.
    Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
    Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt nicht widersprochen-, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
  5. Schlussbestimmungen
    Diese Geschäftsordnung tritt durch Beschluss des Kreisvorstandes am 10.12.2012 in Kraft.

Initial Beschlossen: einstimmig auf der konstituierenden Sitzung des Kreisvorstandes Region Westmecklenburg am 10.12.2012

Zuletzt geändert: 17.01.2014