Geschäftsordnung

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

§1 Der Landesvorstand und seine Zusammensetzung

Der Landesvorstand besteht aus folgenden Personen:

  1. Vorsitz: Jonathan Sören Darmann
  2. Stellv. Vorsitz: Ronny Triebner
  3. Schatzmeister: Jan-Peter Rühmann
  4. Beisitz: Friedrich Smyra
  5. Beisitz: Stephan Martini

(Die Reihenfolge der Beisitzenden ist wie auf der Landesmitgliederversammlung gewählt.)

§2 Vertretungsregelungen

Sollten die Vertretungsberechtigten Mitglieder des Landesvorstand verhindert sein oder zurück treten, so gilt die obige Reihenfolge als Vertretungsreihenfolge.

2. Sitzungen

§3 Beschlussfähigkeit bei Sitzungen

Die Beschlussfähigkeit des Landesvorstands ist ab einer Anwesenheit von 2/3 seiner Mitglieder gegeben.

§4 Reguläre Sitzungen

Reguläre Sitzungen des Landesvorstand finden alle zwei Wochen in geraden Kalenderwochen am Mittwoch um 21:30 Uhr statt. Fällt ein Sitzungstermin auf einen Feiertag, so wird der Termin auf den nächsten Werktag verschoben.

Sie sind öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 2 Tagen (48 Stunden) einzuladen. Nach Beschluss kann die Sitzung verschoben werden.

§5 Außerordentliche Sitzungen

Außerordentliche Sitzungen sind nur in dringenden Fällen geboten. Sie sind öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 24h einzuladen. Der Antrag auf außerordentliche Sitzung muss mit einer einfachen Mehrheit im Umlauf beschlossen werden.

§6 Arbeitssitzungen

Arbeitssitzungen dienen der gemeinsamen Bearbeitung aktueller Projekte. Sie sind ausdrücklich nicht zur Beschlussfindung gedacht. Sie findet bei Bedarf und nach Absprache statt. Arbeitssitzungen finden grundsätzlich nicht öffentlich statt. Bei Bedarf und nach Absprache kann eine Arbeitssitzung öffentlich stattfinden, hierbei gilt die selbe Einladungsfrist wie in §4. Findet eine nicht öffentliche Arbeitssitzung statt berichtet der Landesvorstand soweit möglich zur nächsten Landesvorstandssitzung über die Ergebnisse.

§7 Versammlungsämter

Bei jeder Sitzung wird eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung bestimmt.

§8 Versammlungsleitung

Die Versammlungsleitung ist für die zügige und vollständige Abarbeitung der Tagesordnung und die Einhaltung dieser Geschäftsordnung verantwortlich. Sie übernimmt die Moderation der Sitzung und erteilt das Rederecht gemäß der Rednerliste. Desweiteren entscheidet sie selbstständig über die zu treffenden Maßnahmen bei Störung der Sitzung. Die Maßnahmen sind wie folgt:

  • Ermahnung
  • Entzug des Rederechts

Hierbei ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.

§9 Protokollführung

Die Protokollführung erstellt gemäß dieser Geschäftsordnung ein Protokoll.

3. Anträge

§10 Form von Anträgen

Anträge müssen formal folgende Inhalte aufweisen um behandelt zu werden:

  • Titel (eindeutig)
  • Antragsteller
  • Text

Im Falle eines Antrages mit wirtschaftlichen Auswirkungen, müssen entsprechend entweder die genauen Kosten benannt werden oder ein Budget benannt werden. Das Budget wird vom Zuständigen gemäß Beschluss verwaltet.

Der Antragstext sowie auch Anhänge haben in einem Format zu sein, sodass sie durch frei zugängliche Software gelesen werden können.

Anträge sollten mindestens 24h vor der Sitzung per Mail an den Vorstand (vorstand@piraten-mv.de) gesendet werden oder im Cryptpad gemäß dieser Geschäftsordnung angelegt, um in der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Erfüllt ein Antrag diese Kriterien nicht, bleibt es dem LaVo vorbehalten, diesen zurück zu weisen oder auf die TO aufzunehmen.

§11 Antragsberechtigung

Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Eine Antragsstellung kann nicht anonym erfolgen. Die Veröffentlichung kann auf Wunsch anonymisiert erfolgen.

§12 Anträge zur Behinderung der Arbeit des Vorstands

Anträge, die der Behinderung der Arbeit des Landesvorstands dienen, können auf Antrag eines Mitglieds des Landesvorstands in einem beschleunigten Verfahren (Umlaufverfahren) einstimmig abgewiesen werden.

§13 Abstimmungen

Abstimmungen über Anträge erfolgen nach dem Schema Ja | Nein | Enthaltung. Anträge gelten mit einfacher Mehrheit als gefasst, es sei denn, die Satzung oder eine Geschäftsordnung geben ein anderes Quorum an. Mitglieder des Landesvorstands können ihre Stimme an ein anderes Mitglied des Landesvorstandes übertragen.

4. Beschlüsse

§14 Beschlüsse

Beschlüsse bedürfen bei Sitzungen einer einfachen Mehrheit um angenommen zu werden. Sollte es zu einem Patt kommen, gilt der Beschluss als abgelehnt.

§15 Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse sind besonders zu begründen. Fehlt eine Begründung sind sie nicht als Umlaufbeschlüsse zu behandeln. Nicht abgeschlossene Umlaufbeschlüsse werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.

5. Dokumentation

§16 Protokolle

Über Sitzungen des Landesvorstands sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. Auf Wunsch eines Mitglieds des Vorstands können zusätzliche Aussagen im Protokoll aufgenommen werden. Bei Fragen mit finanzieller Auswirkung ist ein Verlaufsprotokoll zu diesem Tagesordnungspunkt anzufertigen. Die Protokolle werden nach Beschluss der Richtigkeit auf der Homepage veröffentlicht.

§17 Aufzeichnungen

Der Landesvorstand versucht, wann immer möglich, Sitzungen aufzuzeichnen. Die entstandenen Aufnahmen werden zeitnah veröffentlicht und über ihre Veröffentlichung wird informiert.

§18 Kommunikation nach außen

Der Landesvorstand informiert über die folgenden Kanäle seine Mitglieder über Einladungen, Informationen und Termine:

Telegramm-Kanal: https://t.me/piratenparteimv
Mailingliste

§19 Kommunikation intern

Der Landesvorstand kommuniziert intern über Telegram. Diese Kommunikation findet nicht öffentlich statt.

§20 Dokumentation und Veröffentlichung von Beschlüssen

Der Landesvorstand dokumentiert die Beschlüsse im Cryptpad und im Wiki. Nicht-öffentliche Beschlüsse, werden anonymisiert zeitnah veröffentlicht. Zur Indentifizierung von Beschlüssen, bekommt jeder Beschluss ein Beschlusszeichen gemäß folgender Aufstellung:
Normale Beschlüsse: JJJJ_xx
Nicht-öffentliche Beschlüsse: JJJJ_NÖxx
Umlaufbeschlüsse JJJJ_Uxx

xx steht für eine fortlaufende Nummer für das jeweilige Jahr.

§21 Einladungen

Einladungen umfassen grundsätzlich den Ort, die Uhrzeit, eine Tagesordnung, einen Link zum Protokoll und einen Link zur Geschäftsordnung.

6. Nicht-Öffentlichkeit

§22 Nichtöffentlichkeit

Nicht-Öffentlichkeit ist bei der Behandlung von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO oder vergleichbar schutzbedürftiger Informationen gegeben. Anderweitig ist die Behandlung von Anträgen öffentlich durchzuführen oder eine Abstimmung mit 2/3 Mehrheit für eine NÖ-Behandlung erforderlich.

7. Finanzen

§23 Ausgaben durch Landesvorstände

Ausgaben bis zu einer Höhe von 25€ können im Umlauf beschlossen werden. Entsprechende Ausgaben werden in der nächsten Vorstandssitzung dokumentiert.