Geschäftsordung 2026

Inhaltsverzeichnis

= 1. Allgemeines =

§1 Der Landesvorstand und seine Zusammensetzung

Der Landesvorstand besteht aus folgenden Personen:

  1. Vorsitz: Jonathan Sören Darmann
  2. Stellv. Vorsitz: Ronny Triebner
  3. Schatzmeister: Jan-Peter Rühmann
  4. Beisitz: Friedrich Smyra

§2 Vertretungsregelungen

Sollten die Vertretungsberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes verhindert sein oder zurück treten, so gilt die obige Reihenfolge als Vertretungsreihenfolge.

= 2. Sitzungen =

§3 Beschlussfähigkeit bei Sitzungen

Die Beschlussfähigkeit des Landesvorstandes ist ab einer Anwesenheit von 3 Vorstandsmitgliedern gegeben.

§4 Reguläre Sitzungen

Reguläre Sitzungen des Landesvorstandes finden alle zwei Wochen in geraden Kalenderwochen am Mittwoch um 20:45 Uhr statt.

Sie sind öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 2 Tagen (48 Stunden) einzuladen. Nach Beschluss kann die Sitzung verschoben werden.

§5 Außerordentliche Sitzungen

Außerordentliche Sitzungen sind nur in dringenden Fällen geboten. Sie sind öffentlich und mit einer Einladungsfrist von 24h einzuladen. Der Antrag auf außerordentliche Sitzung muss mit einer einfachen Mehrheit im Umlauf beschlossen werden.

§6 Arbeitssitzungen

Arbeitssitzungen dienen der gemeinsamen Bearbeitung aktueller Projekte. Sie sind ausdrücklich nicht zur Beschlussfindung gedacht. Sie finden bei Bedarf und nach Absprache statt.

§7 Versammlungsämter

Bei jeder Sitzung wird eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung bestimmt.

§8 Versammlungsleitung

Die Versammlungsleitung ist für die zügige und vollständige Abarbeitung der Tagesordnung und die Einhaltung dieser Geschäftsordnung verantwortlich. Sie übernimmt die Moderation der Sitzung und erteilt das Rederecht gemäß der Redner-liste. Des weiteren entscheidet sie selbstständig über die zu treffenden Maßnahmen bei Störungen der Sitzung. Die Maßnahmen sind wie folgt:

  • Ermahnung
  • Entzug des Rederechts

Hierbei ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.

§9 Protokollführung

Die Protokollführung erstellt gemäß dieser Geschäftsordnung ein Protokoll.

= 3. Anträge =

§10 Form von Anträgen

Anträge müssen formal folgende Inhalte aufweisen um behandelt zu werden:

  • Titel (eindeutig)
  • Antragsteller
  • Text
  • Begründung

Im Falle eines Antrages mit wirtschaftlichen Auswirkungen, müssen entsprechend entweder die genauen Kosten oder ein Budget benannt werden. Das Budget wird vom Zuständigen gemäß Beschluss verwaltet.

Anträge sollten mindestens 24h vor der Sitzung per Mail an den Vorstand (vorstand@piraten-mv.de) gesendet werden oder im Cryptpad gemäß dieser Geschäftsordnung angelegt, um in der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Erfüllt ein Antrag diese Kriterien nicht, bleibt es dem LaVo vorbehalten, diesen zurück zu weisen oder auf die TO aufzunehmen.

§11 Antragsberechtigung

Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Eine Antragsstellung kann nicht anonym erfolgen. Die Veröffentlichung kann auf Wunsch anonymisiert erfolgen.

§12 Abstimmungen

Abstimmungen über Anträge erfolgen nach dem Schema Ja | Nein | Enthaltung. Anträge gelten mit einfacher Mehrheit als gefasst, es sei denn, die Satzung oder eine Geschäftsordnung geben ein anderes Quorum an. Mitglieder des Landesvorstandes können ihre Stimme an ein anderes Mitglied des Landesvorstandes übertragen.

§13 Umlaufabstimmungen

Umlaufabstimmungen werden in der nächsten Sitzung erwähnt. Nicht abgeschlossene Umlaufabstimmungen werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.

Historie

Geschäftsordnung 2025

Dokumente: