Plakate von SPD, AfD und Linke verstossen gegen die unmittelbare geltende EU-Verordnung zum Targeting und Transparenz

Die Wahl-Plakate von SPD, AfD und Linke in MV verstossen gegen die EU-Verordnung zum Targeting und Transparenz. Als EU-Verordnung (nicht Richtlinie) von Oktober 2025 gilt sie direkt und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und braucht keine gesonderte nationale Umsetzung.
Danach sind 

1. Kennzeichnung an der Anzeige selbst (Art. 11) ist vorzunehmen.
Jede politische Anzeige muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um politische Werbung handelt, in klarer, hervorgehobener und eindeutiger Weise. Dazu gehören u.a.:

  • die Erklärung, dass es sich um eine politische Anzeige handelt
  • die Identität des Sponsors
  • ggf. Angaben zur Wahl oder Abstimmung, mit der die Anzeige in Zusammenhang steht

2. Transparenzbekanntmachung (Art. 12)
Diese muss entweder direkt in der Kennzeichnung enthalten sein oder über einen Link oder QR-Code leicht zugänglich gemacht werden. Sie enthält deutlich umfassendere Informationen, u.a.:

  • die Identität des Sponsors, etwaige kontrollierende Einrichtungen sowie den Zahlenden
  • Gesamtbeträge und Gesamtwert der sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben, ggf. bezogen auf die politische Werbekampagne, samt Berechnungsmethoden 

Beides findet sich nicht an den Plakaten unserer Konkurrenten

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