Die geplanten Änderungen an der Kommunalverfassung nach 10 Jahren sind geringfügig, Dabei gäbe es Bereiche die dringend reformiert werden müssten und insgesamt ein Zugewinn an echter Demokratie bedeuten würden. Es geht um die Vereinfachung und Konkretisierung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Der Runderlass dazu ist sogar fast 20 Jahre alt. Das wiederholte Scheitern an Formulierungen und an höhen Hürden hätte längst ein Alarmzeichen für Demokratiefreunde sein müssen. In keinem anderen Bundesland gibt es weniger Begehren und Entscheide als in MV. Rechnerisch findet nur alle 137 Jahre ein Entscheid in einer Gemeinde statt.
Die Einführung der Möglichkeit von Videoteilnahme an Gemeinderatssitzungen ist übrigens kein Geschenk, sondern eine zwingende Anpassung wegen des Öffentlichkeitsprinzip. Dieses Prinzip verharrte quasi 50 Jahre auf den Nachkriegsvorstellungen und ist wegen neuer technischer Möglichkeit jetzt als neuer Standard anzusehen. Auch die Übertragung ins Netz für Bürger gehört dazu.
Danke für die klaren Worte!